Fördermöglichkeiten für öffentliche Vorhaben

- Städtebauliche Beratung für Privatpersonen

- Fachliche Verfahrensbegleitung

- Erarbeitung des Museumskonzeptes

- Planungsleistungen Umbau und Sanierung DGH Lahrbach

- Garten der Begegnung Günthers

- Spielplatz Unterrückersbach

- Gefrierhaus Neuswarts

- Backhaus Schlitzenhausen

- Ortsmittelpunkt Hundsbach


Sowohl kommunale/ öffentliche als auch private Vorhaben der Dorfentwicklung sind auf Basis des IKEKs förderfähig. 

Als Grundlage hierzu dienen:


  • Planungen (Dorfentwicklungsplanungen, Dienstleistungen, Beratungen)

Planung und Beratung durch eine/n Architekten/in bei Bauvorhaben an Gebäuden und Freiflächen

  • Basisinfrastruktur und Grundversorgung

Funktionale Verbesserung der Grundversorgung und der Infrastruktur sowie Investitionen in die Schaffung von Einrichtungen der Basisinfrastruktur und Grundversorgung

  • Lokale Kleinvorhaben

Schaffung und Verbesserung von lokalen Infrastrukturen, Freiflächen sowie die Bewahrung des kulturellen Erbes (Ortsbild)

  • Städtebaulich verträglicher Rückbau

Abriss nicht mehr sanierungs- oder umnutzungsfähiger Gebäude, Entsiegelung von Flächen, Gutachten erforderlich

  • Strategische Sanierungsbereiche

Kooperationsprojekte zwischen Kommunen und privaten Trägern in definierten Problembereichen

 

Eine Übersicht der geplanten/möglichen kommunalen IKEK-Maßnahmen finden Sie hier.