Fördermöglichkeiten für öffentliche Vorhaben
- Städtebauliche Beratung für Privatpersonen
- Fachliche Verfahrensbegleitung
- Erarbeitung des Museumskonzeptes
- Planungsleistungen Umbau und Sanierung DGH Lahrbach
- Garten der Begegnung Günthers
- Spielplatz Unterrückersbach
- Gefrierhaus Neuswarts
- Backhaus Schlitzenhausen
- Ortsmittelpunkt Hundsbach
Sowohl kommunale/ öffentliche als auch private Vorhaben der Dorfentwicklung sind auf Basis des IKEKs förderfähig.
Als Grundlage hierzu dienen:
- Planungen (Dorfentwicklungsplanungen, Dienstleistungen, Beratungen)
Planung und Beratung durch eine/n Architekten/in bei Bauvorhaben an Gebäuden und Freiflächen
- Basisinfrastruktur und Grundversorgung
Funktionale Verbesserung der Grundversorgung und der Infrastruktur sowie Investitionen in die Schaffung von Einrichtungen der Basisinfrastruktur und Grundversorgung
- Lokale Kleinvorhaben
Schaffung und Verbesserung von lokalen Infrastrukturen, Freiflächen sowie die Bewahrung des kulturellen Erbes (Ortsbild)
- Städtebaulich verträglicher Rückbau
Abriss nicht mehr sanierungs- oder umnutzungsfähiger Gebäude, Entsiegelung von Flächen, Gutachten erforderlich
- Strategische Sanierungsbereiche
Kooperationsprojekte zwischen Kommunen und privaten Trägern in definierten Problembereichen
Eine Übersicht der geplanten/möglichen kommunalen IKEK-Maßnahmen finden Sie hier.