Fördermöglichkeiten für private Vorhaben

Unsere Regionalbanken vor Ort (VR-Bank Nord Rhön eG und Sparkasse Fulda) werden in den Prozess eingebunden sein, um Ihnen eine allumfassende Förderberatung anbieten zu können, welche neben IKEK auch andere Fördertöpfe berücksichtigt.

Bis dahin können Sie sich bei Fragen oder Interesse zu einer Förderberatung gerne an Frau Kallnbach aus der Stadtverwaltung Tann (ikek@tann-rhoen.de) oder das Büro für die städtebauliche Beratung wenden (beratung@mn-bauplanung.de) oder (www.meineheimat-tann.de).

Im Folgenden finden Sie kompakte Informationen zu den privaten Fördermöglichkeiten und den entsprechenden Ansprechpartner*innen.

Erklärte Zielsetzung der Dorfentwicklung ist die Lenkung der Investitionen in die Ortskerne. Daher sind grundsätzlich nur (private) Investitionen in den Ortskernen förderfähig. Die Richtlinie sieht für private Vorhaben eine Förderung nur in abgegrenzten Fördergebieten in den Ortskernen und bei Kulturdenkmälern vor. Die Fördergebiete wurden im Projektverlauf des IKEKs abgegrenzt (eine Übersicht der Fördergebiete finden SIe hier). Grundsätzlich können hierbei ausschließlich die „alten Ortskerne bis 1950“ mit ihrer historisch wertvollen Bausubstanz als Fördergebiet ausgewiesen werden. Kulturdenkmale können auch außerhalb des abgegrenzten Fördergebiets gefördert werden.

Die Fördermöglichkeiten umfassen die Sanierung, Umnutzung, Erweiterung, Erhaltung und Gestaltung von bestehenden Gebäuden. Oft sind dies energieeffiziente Maßnahmen wie z.B. die Erneuerung der Dächer oder Fassaden- und Fachwerksanierung. Über die Förderfähigkeit jeder einzelnen Maßnahme wird im Einzelfall entschieden.

  • Das Objekt was gefördert werden soll muss in dem Fördergebiet liegen (eine Übersicht der Fördergebiete finden Sie hier). Kulturdenkmäler können auch ausserhalb des abgegrenzten Fördergebietes gefördert werden
  • Die Mindestinvestitionssumme beträgt 10.000 € netto
  • Die Vorgaben im IKEK sind zu beachten
  • Die Vorgaben der Broschüre "Bauen im ländlichen Raum" sind einzuhalteN

  • Umnutzung, Sanierung und Neubau im Ortskern: Förderquote 35%, maximale Fördersumme 45.000€
  • Kulturdenkmäler (erhöhter Satz): Förderquote 35%, maximale Fördersumme 60.000€
  • Umbau von Wirtschaftsgebäuden bis zu drei Wohneinheiten im Ortskern: Förderquote 35%, maximale Fördersumme 200.000€
  • Städtebaulich verträglicher Rückbau im Ortskern: Förderquote 35%, maximale Fördersumme: 45.000€

Kontakt zur Stadtverwaltung oder dem Büro für die städtebauliche Beratung aufnehmen:

Verwaltung:

Frau Kallnbach, Bauabteilung der Stadt Tann

Telefon: 06682 9611-0, Durchwahl: 06882 9611-32

E-Mail: ikek@tann-rhoen.de

 

Städtebauliche Beratung:

Michael Schlereth

Telefon: 06682 91 76 475

Info: www.meineheimat-tann.de

Kontakt: beratung@mn-bauplanung.de

  1. Planung und Beratungsgespräch mit dem Landkreis Fulda vor Ort
  2. Antragstellung beim Landrat des Landkreises Fulda
  3. Bewilligung
  4. Durchführung der Maßnahme und Abrechnung (Achtung: Kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn möglich!)
  5. Auszahlung des Zuschusses